Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen?

Gründsätzliche Voraussetzungen:
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
- Vor Beantragung des AVGS ist der Antragsteller während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos.
- Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt.
- Ist die Arbeitslosigkeit kürzer als 6 Wochen, kann im individuellen Fall ein AVGS ausgestellt werden.
- Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
- Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers beim Jobcenter.
Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
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